Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H.

1. Allgemeines 
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und Gutenberg-Werbering getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert. 

2. Werbeträger 
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ betreffen alle Werbeträger, die von der Gutenberg-Werbering GmbH vermarktet werden: Plakat, City Light, Digital Media, Premium Board, Premium Screen, Transport Media, City Bike, Kulturwerbung, Mobile Werbung, Dauerwerbung und Sonderwerbeformen. 

3. Auftragsannahme 
Alle Angebote von Gutenberg-Werbering sind unverbindlich. Die Auftragsannahme durch Gutenberg-Werbering und Änderungen von Aufträgen bedürfen der geschriebenen Form. Gutenberg-Werbering behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Eine Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet. 

4. Grafische Gestaltung 
Inhalt, technische Form, Umfang, Material, Aussehen und Farbe der Werbung müssen den behördlichen Vorschriften und jenen des Betreibers der Fahrzeuge und des Instandhalters der Flächen entsprechen. Die entsprechenden Vorgaben sind bei Digital Media und den Premium Screens den übermittelten Datenblättern zu entnehmen. Für alle anderen Werbeträger sind die Produktionsdetails den Auftragsunterlagen zu entnehmen. Alle gedruckten Werbemittel gehen mit ihrer Anlieferung in das Eigentum von Gutenberg-Werbering über. Der Auftraggeber hat die gedruckten Werbemittel in nachstehender Qualität jeweils mit nicht reflektierenden Farben, 14 Werktage vor Klebebeginn frei Haus an das Expedit von Gutenberg-Werbering zu liefern: 

Besonderheiten bei Plakaten: Papier 100-115g/m², holzfrei, einseitig glatt, Blueback. Die Plakate müssen gefalzt und gemappt angeliefert werden. 15% Ersatzplakate. Für Plakate ist zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze anzuliefern. Bei Plakatformaten, die nicht den Abmessungen oder Ö-Normen bzw. der Bestellung entsprechen, ist mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebe- und Papierkosten zu rechnen. Als Plakatformate gemäß Ö-Norm A 1001 gelten: 

1/1 Bg. 84 x 59,5 cm, 2/1 Bg. 119 x 84 cm, 4/1 Bg. 168 x 119 cm, 8/1 Bg. 238 x 168 cm, 16/1 Bg. 238 x 336 cm, 24/1 Bg. 238 x 504 cm, 48/1 Bg. 238 x 1.008 cm, 

Sonderformate nach Vereinbarung. 

Besonderheiten bei City Light : Spezial-Affichen-Papier, weiß, matt, holzfrei, lichtdurchlässig, im Ganzen, mit einer Grammatur von mindestens 135g/m² bis maximal 150g/m², nicht geknickt, plan auf Palette; 15% Ersatzplakate. Das Produktionsmaß beträgt 118,5 x 175 cm (in einem Stück, Hochformat). Die sichtbare Fläche beträgt 115 x 171 cm (Hochformat). Bei vier- oder mehrfarbigen Rasterdarstellungen empfiehlt sich wegen höherer Farbintensität bei Durchleuchtung zwei-farbiger Konterdruck. Bei Anlieferung von unterschiedlichen Sujets, ist der Eindruck von den entsprechenden Zahlen in der linken oberen Ecke des Werbemittels notwendig. 

Besonderheiten bei Premium Board: Papier 170-200g/m², plan auf Palette, mit der Vorderseite der Plakate nach unten gerichtet. Bei geringeren Auflagen bis 25 Stück können diese auch gerollt auf Karton Rolle angeliefert werden. Als Einlage zwischen den Paletten sind Holzplatten zu verwenden. Das Sujet ist im Format 314 x 231 cm anzulegen. Die Schriften und die wichtigsten Elemente des Sujets sind in der uneingeschränkten Sichtfläche von 300 x 216 cm zu platzieren, da in einem Rahmen von 7 cm das Sujet teilweise durch ein verlaufendes Passepartout abgedeckt ist. 1-teilig gedruckte Plakate sind im Maß von 317 x 234 cm geschnitten anzuliefern. 

Besonderheiten bei Digital Media: Bei Digital Media erfolgt die Ausspielung des Werbemittels über digitale Out of Home-Medien. Werbematerial ist nach den Vorgaben von Gutenberg-Werbering laut Animationsrichtlinien und dem Datenblatt zur Datenanlieferung, die der Auftragsbestätigung beigelegt sind, vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Für den rechtzeitigen Eingang des einwandfreien Werbematerials ist der Auftraggeber verantwortlich. 

Besonderheiten bei Dauerwerbung: Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung nötigen Unterlagen zeitgerecht und kostenfrei für Gutenberg-Werbering zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Ausführung des Auftrages gewährleistet ist. Erfüllt der Auftraggeber diesen Punkt ganz oder teilweise nicht, werden die in Aussicht genommenen bloßen Werbemedien voll kostenpflichtig bereitgestellt. 

5. Aushang 
Der Aushang der Werbemittel erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter von Gutenberg-Werbering oder durch von ihr beauftragte Unternehmen. Details zu Aushangdauer und Mindestlaufzeiten entnehmen Sie der jeweils aktuellen Preisliste sowie dem Aushangkalender von Gutenberg-Werbering. Kosten für Aushänge außerhalb des Aushangkalenders sind gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu tragen. Aus technischen Gründen (Sonn- und Feiertag am gebuchten Aushangbeginn, Wetter, starker Wind) sind geringe zeitliche Verschiebungen möglich. Ein taggenauer Aushang kann nicht garantiert werden. Bei zu starkem Wind, Kälte- und Regenperioden sowie Naturkatastrophen, außergewöhnlichen Witterungseinflüssen sowie bei einer Außentemperatur von unter +5°C ist Gutenberg-Werbering von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. Gutenberg-Werbering wird den Auftraggeber von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Für Veränderungen der Werbemittel in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen. 

6. Konkurrenzausschluss 
Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. 

7. Laufzeit bei verspäteter Anlieferung der Werbemittel 
Bei verspäteter Anlieferung der Werbemittel durch den Auftraggeber kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden. Die Laufzeit verlängert sich in diesem Fall nicht, wird aber wie beauftragt verrechnet. Jede gewünschte Abweichung vom offiziellen Aushang laut Aushangkalender/Auftragsunterlagen muss bis spätestens zehn Werktage vor Aushangstart schriftlich bekanntgegeben werden und kann mit Kosten verbunden sein. 

8. Umsetzung von Werbemitteln 
Es ist der Gutenberg-Werbering gestattet, wegen besserer Ausnützung der Anschlag- oder Ausstrahlungsflächen bzw. einer Optimierung der Standortqualität, die Standorte zu verändern und Umsetzungen vorzunehmen. Die Versetzung der Ankündigung darf jedoch nicht zu einer Verschlechterung der bestätigten Kontakte führen. Mit Ausnahme, die Versetzung erfolgt aufgrund von konkreten Problemen, wie Abbau bzw. Umbau der Werbefläche, kurzfristige Einschränkungen der Sichtbarkeit, etc. In diesem Fall werden nur die effektiv erfüllten Kontaktmengen verrechnet. 

Besonderheiten bei Dauerwerbung: Gutenberg-Werbering wird sich bemühen, die Verkehrsmittelwerbung wunschgemäß zu platzieren. Gutenberg-Werbering übernimmt jedoch keine Gewährleistung, wenn Fahrzeuge kurzfristig oder dauernd auf anderen Linien eingesetzt werden als nach Betriebsplan vorgesehen war, wenn Fahrzeuge zur Wartung, Revision, Reparatur oder aus sonstigen Gründen kurzfristig aus dem Verkehr gezogen werden. Bei länger dauernden Unterbrechungen verlängert sich die Laufzeit des Auftrages um den Zeitraum der Unterbrechungen. 

9. Gewährleistung und Haftungsausschluss 
Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Anschlages schriftlich geltend gemacht werden. Gutenberg-Werbering leistet keine Gewähr, dass die mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betrieb stehen und ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet Gutenberg-Werbering keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Auftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, das Entgelt zurückzuverlangen oder sonstige Ersatzleistungen zu fordern. Die Haftung für die Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitige Beendigung, Verzögerung, mangelhafte Durchführung oder sonstige Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die Gutenberg-Werbering nicht zu vertreten hat oder die außerhalb des Einflussbereiches von Gutenberg-Werbering liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (z.B. Aufruhr, hoheitliche Eingriffe oder Auflagen, von öffentlichen Einrichtungen durchgeführte oder aufgegebene Bau- und Abrissmaßnahmen, Stromausfälle, EDV-Ausfälle, Streik, Betriebsstörungen, Witterungsbedingungen, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Werbeflächen durch Dritte), ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen, ausgenommen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistung von Gutenberg-Werbering. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Werbemitteln. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Verschiebungen oder einem Entfall eines Aushangs aus den in Punkt 5 genannten Gründen sind ausgeschlossen. 

Besonderheiten bei Dauerwerbung: Mängel, insbesondere bezüglich des Abhandenkommens des Werbemittels, hat der Auftraggeber unverzüglich in geschriebener Form (E-Mail) anzuzeigen. Bis zum Eingang der Anzeige sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte sind auch insoweit ausgeschlossen, als sie auf einer saisonbedingten oder vorübergehenden Beeinträchtigung der Werbemaßnahmen durch Umbauten oder vergleichbare Maßnahmen Dritter beruhen. Montagearbeiten (Anbringung und Entfernung) an Objekten von Gutenberg-Werbering und deren Partnerunternehmen sind ausnahmslos durch Beauftragte von Gutenberg-Werbering durchzuführen. Für alle übrigen Montagen, die nicht durch Gutenberg-Werbering und die von ihr Beauftragten vorgenommen werden, haftet im Falle eventueller durch das Werbeobjekt verursachter Beschädigungen der Auftraggeber. Im Falle des desolaten Zustandes einer Folie oder Tafel (z.B. aufgrund von Verwitterung, Beschädigung, Vandalismus etc.) ist Gutenberg-Werbering nach ihrem eigenen Ermessen berechtigt, diese jederzeit zu demontieren. Gutenberg-Werbering wird den Kunden hierüber umgehend informieren und den ordentlichen Zustand der Tafel wiederherstellen bzw. wiederherstellen lassen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Risiko bei Abhandenkommen der Werbung sowie bei Beschädigung durch höhere Gewalt und unbekannte Dritte trägt der Auftraggeber. 

Wird Gutenberg-Werbering das Verfügungsrecht über den Werbeträger aus welchen Gründen und von wem immer entzogen, so ist Gutenberg-Werbering nach seiner Wahl berechtigt, seine vertraglichen Verpflichtungen vollinhaltlich auf einen Dritten, insbesondere den nunmehrigen Verfügungsberechtigten zu überbinden. Macht Gutenberg-Werbering von diesem Recht nicht Gebrauch, so endet der Auftrag ohne Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz. Vorausbezahltes Entgelt wird zurückerstattet. 

10. Verantwortung für Werbeinhalte 
Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Inhalts der Werbemittel trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber hält Gutenberg-Werbering hinsichtlich aller diesbezüglichen Ansprüche Dritter vollständig schad- und klaglos, insbesondere Ansprüche wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, Verstößen gegen das Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz, Datenschutzvorschriften, Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. 

11. Rücktritt durch Gutenberg-Werbering 
Gutenberg-Werbering ist berechtigt, in folgenden Fällen von einem bereits angenommenen Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten: 

a) Wenn Gutenberg-Werbering bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt des Werbemittels unbekannt waren und sich diese als rechtswidrig herausstellen; oder 

b) Gutenberg-Werbering das Werbemittel dem Werberat vorgelegt hat und dieser innerhalb von 48 Stunden ab Vorlage das Werbemittel beanstandet oder die informelle Empfehlung ausgesprochen hat, das Werbemittel nicht zu affichieren/ auszuspielen; oder 

c) bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw. bei Volksbefragungen oder Ähnlichem. 

d) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen nach Setzung einer Nachfrist von drei Tagen, wobei Gutenberg-Werbering diesfalls berechtigt ist, Werbemittel ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen oder zu überkleben. 

e) Wenn aufgrund von Kooperationen mit Partnerunternehmen oder öffentlichen Stellen (Behörden) das Werbemittel von diesen nicht genehmigt wird. 

f) Wenn der Auftraggeber die Werbemittel nicht zum vereinbarten Anlieferungszeitpunkt, in der benötigten Anzahl und der benötigten Qualität geliefert hat. 

Bei einem berechtigten Rücktritt von Gutenberg-Werbering gemäß a) oder b) ist der Auftraggeber vor Klebebeginn zum Storno gemäß Punkt 15 mit den dort genannten Rechtsfolgen verpflichtet. Danach hat der Auftraggeber das volle Entgelt zu bezahlen. Die Möglichkeit der Lieferung eines Ersatzwerbemittels entsprechend den Terminen im Aushangkalender oder den vereinbarten Lieferterminen bleibt unberührt. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber das volle Entgelt zu bezahlen. 

Bei einem berechtigten Rücktritt von Gutenberg-Werbering gemäß c) und e) entfällt der Entgeltanspruch von Gutenberg-Werbering; der Auftraggeber kann daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. 

Bei einem berechtigten Rücktritt von Gutenberg-Werbering gemäß d) bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vollständigen Entgelts gemäß Punkt 13 verpflichtet. 

Bei einem berechtigten Rücktritt von Gutenberg-Werbering gemäß f) bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des Entgelts gemäß Punkt 7 zeitanteilig bis einschließlich dem Tag der Absendung der Rücktrittserklärung von Gutenberg-Werbering verpflichtet. 

Gutenberg-Werbering ist berechtigt, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Sanierungsverfahren eröffnet bzw. ein Antrag auf Eröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. 

12. Zusätzliche Entgelte und Ersatz von Kosten 
Der Auftraggeber hat folgende zusätzliche Entgelte zu bezahlen und Kosten zu ersetzen: 

• Entgelte für besondere Leistungen, z.B. Sperrfristen, Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Aushang außerhalb des regelmäßigen Aushangkalenders, vereinbarte Rücksendungen nicht verbrauchter Werbemittel. 

• Bei einer behördlichen Beschlagnahme von Werbemitteln: Kosten für deren Entfernen oder Überkleben. 

• Rechtsgeschäftsgebühren und Werbeabgabe (sofern anwendbar). 

• Für Kollektivplakate (Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen werben) kann ein Aufschlag bis zu 200% verrechnet werden. 

13. Tarife und Zahlungsbedingungen 
Maßgeblich für die Berechnung des Entgelts sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife laut aktueller Preisliste. Tarifänderungen vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer, Werbeabgabe und allfälliger zusätzlicher Entgelte und Abgaben gemäß Punkt 12, zahlbar prompt, netto Kassa ohne Skonto. Von den Behörden zu einem späteren Zeitpunkt begehrte Nachverrechnungen an Steuern und Gebühren etc. können an den Auftraggeber nachverrechnet werden. Es werden nur an Gutenberg-Werbering direkt geleistete Zahlungen anerkannt. 

Die Gutenberg-Werbering behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung. 

Besonderheit bei Dauerwerbung: Das Entgelt ergibt sich aus den Tarifen. Es ist bei der längerfristigen Werbung grundsätzlich in zwei Hälften zur Zahlung fällig, und zwar die erste drei Monate, die zweite neun Monate nach Jahresbeginn. Beim Erstauftrag wird vom Beginn bis zum 30. Juni und 31. Dezember fakturiert. Diese und alle anderen Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt netto Kasse ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Bei Zahlungsverzug und Insolvenz ist Gutenberg-Werbering berechtigt, die Werbung auf Kosten des Auftraggebers zu entfernen und über diese Werbeobjekte frei zu verfügen. 

Bei Tarifänderungen treten die neuen Bedingungen auch bei bestehenden oder erst später beginnenden Aufträgen sofort in Kraft. 

14. Zahlungsverzug 
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Gutenberg-Werbering kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Auftraggeber verschuldeter und ihr erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten für eine außergerichtliche Eintreibung der offenen Forderung. 

15. Stornobedingungen 
Der Auftraggeber kann Aufträge, ganz oder teilweise, in geschriebener Form (E-Mail oder Post) stornieren. Die Stornogebühr beträgt folgenden Prozentsatz jeweils der Bruttoauftragssumme ohne Werbeabgabe für den betroffenen Auftragsteil, wobei für die Fristberechnung das Einlangen bei Gutenberg-Werbering gilt: 

Bis zehn Wochen vor Laufzeitbeginn 0%, bis acht Wochen davor 10%, bis fünf Wochen davor 30%, ab dem ersten Tag der vierten Woche vor Laufzeitbeginn 100%. Die Stornogebühr bei Auftragsrücktritten vor der vierten Woche vor Starttag wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag nach Verfügbarkeit in gleichem Umfang zu den vereinbarten Konditionen auf dem identen Medium innerhalb von vier Monaten (jedoch im selben Kalenderjahr der diesbezüglichen erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird. Stornogebühren bei Auftragsrücktritten ab der vierten Woche vor dem Starttag werden nicht gutgeschrieben. Die Stornierung hat in geschriebener Form (E-Mail oder Post) zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens der Mitteilung bei Gutenberg-Werbering. Falls der Auftrag erst innerhalb von vier Wochen vor Starttag gebucht wird, ist eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 Stunden ab Buchung möglich. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 100% mit sich. Bereits entstandene Produktionskosten sind in allen Fällen vollständig zu bezahlen. Aufgabe oder Übertragung des Betriebes des Auftraggebers führen nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages mit Gutenberg-Werbering und haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers. Bei Dauerwerbung gelten allfällige abweichende Stornobedingungen laut Auftragsbestätigung. Umfasst ein Auftrag Leistungen Dritter, so gelten für diese Leistungen deren Stornobedingungen im Verhältnis zwischen Gutenberg-Werbering und dem Auftraggeber. 

Besonderheiten bei Dauerwerbung: Aufträge werden grundsätzlich nur auf mindestens ein Jahr oder länger angenommen und verlängern sich auch bei einer ersten Periode, die unter einem Jahr liegt, jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf eingeschrieben gekündigt werden. Sie beginnen zum vereinbarten Zeitpunkt oder - falls ein solcher nicht vereinbart ist - mit dem Tag der Anbringung der Werbung, jedoch längstens einen Monat nach Abschluss des Auftrages. 

Bei Beendigung des Auftrages, unabhängig davon wie es dazu kam, hat Gutenberg-Werbering das Recht, den ursprünglichen Zustand bei den gemieteten und beanspruchten, weil zur Durchführung der Werbung notwendigen Objekten, auf Kosten des Auftraggebers entweder selbst herzustellen oder herstellen zu lassen. 

16. Verwendung von Bild- und Datenmaterial 
Gutenberg-Werbering verwendet für Zwecke der Eigenwerbung (Homepage, Social Media etc.) Fotos und Filme von ihren Werbeträgern. Der Auftraggeber stimmt zu, dass in diesem Zusammenhang die affichierten Sujets sowie sämtliches zur Verfügung gestelltes Datenmaterial (z.B. Sujets oder Spots) für diese Zwecke verwendet werden dürfen und sichert zu, dass eine solche Verwendung nicht in Rechte Dritter eingreift, wofür Punkt 10 sinngemäß zur Anwendung gelangt. 

17. Streugeschäft 
Soweit Gutenberg-Werbering Werbeträger dritter Unternehmen zukauft, gelten gegenüber dem Auftraggeber jene Vertragsbedingungen, zu denen Gutenberg-Werbering von diesem dritten Unternehmen Zukäufe tätigt, soweit diese von den vorliegenden AGB abweichen. 

18. Datenschutz und Erhebung des Werbeaufwandes 
Gutenberg-Werbering ist berechtigt, die Stückzahl, der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate, mit Angabe des Formates und der gebuchten Bruttokontakte zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Gutenberg-Werbering kundenspezifische Daten, wie Titel, Firma/Name, Anschrift, Branche, etc., zum Zwecke einer Kundenevidenz und Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen gespeichert werden. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben. Der Kunde genehmigt die künftige Zusendung von Informationsmaterial auch auf elektronischem Wege (E-Mail, etc.). 

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Erfüllungsort ist Linz. Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. 

Stand: 1. Jänner 2024 

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