Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H.

  1. Allgemeines:
    Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und Gutenberg-Werbering getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

  2. Auftragsbestätigung:
    Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Gutenberg-Werbering behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Aufträge werden erst dann wirksam, wenn sie von GutenbergWerbering firmenmäßig gezeichnet sind.

  3. Werbeflächenbewertung:
    Die Medien Plakat, City Light und Rolling Board wurden nach den Leistungsparametern des Outdoor Server Austria (OSA) bewertet. Diese gemessenen Leistungswerte stellen die durch GutenbergWerbering zu erbringende Leistung in Form von Kontakten dar und schaffen die Grundlage für die Berechnung der Schaltkosten. Gutenberg-Werbering garantiert mit der Auftragsbestätigung die zu erfüllenden Kontakte und die daraus resultierenden Preise. Bei der effektiven Anschlagmenge können sich jedoch Veränderungen ergeben.

  4. Gewährleistung:
    Gutenberg-Werbering gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der Plakatierung laut Plakatkalender. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Anschlages geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist ist auf den Durchführungszeitraum beschränkt.
    Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Lieferung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert bekannt zu geben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Zeit behoben. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 AGBG ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.

  5. Haftung und Folgeschäden:
    Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie starker Wind, Kälte- und Regenperioden etc. entbinden Gutenberg-Werbering von jeder Haftung. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch Gutenberg-Werbering im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

  6. Betriebsdauer:
    Gutenberg-Werbering übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet GutenbergWerbering keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.

  7. Umsetzen von Plakaten:
    Es ist Gutenberg-Werbering gestattet, wegen besserer Ausnützung der Anschlagflächen bzw. einer Optimierung der Standortqualität, die Standorte zu verändern und Umsetzungen vorzunehmen. Die Versetzung der Plakate darf jedoch nicht zu einer Verschlechterung der bestätigten Kontakte führen. Mit Ausnahme, die Versetzung erfolgt aufgrund von konkreten Problemen, wie Abbau bzw. Umbau der Werbefläche, kurzfristige Einschränkung der Sichtbarkeit etc. In diesem Fall werden nur die effektiv erfüllten Kontaktmengen verrechnet.

  8. Ersatzplakate:
    Die zum Anschlag, zur Instandhaltung und zum Umsetzen notwendigen Plakate sind Gutenberg-Werbering vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter unvollkommener Plakatierung trägt Gutenberg-Werbering keine Verantwortung.

  9. Laufzeit und Aushangdauer:
    Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Plakatierungsauftrag wird zu den im jeweils aktuellen Plakatkalender von GutenbergWerbering genannten Terminen ausgeführt. Voraussetzung hiefür ist, dass die Plakate inklusive einer 15%-igen Überlieferung zeitgerecht entsprechend den vereinbarten Lieferterminen des Plakatkalenders angeliefert werden. Gutenberg-Werbering garantiert, dass jedes gebuchte Plakat mindestens die vereinbarte Aushangdauer im Aushang verbleibt. Die Klebung der Plakate erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter von Gutenberg-Werbering bzw. durch von ihm Beauftragte.

  10. Farbveränderungen:
    Für Veränderungen von Plakaten in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.

  11. Behördliche Vorschriften:
    Die Verantwortung für Form und Inhalt der Plakate sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Gutenberg-Werbering ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt des Plakates Gutenberg-Werbering
    unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördliche Vorschriften etc. verstoßen. In einem solchen Fall ist vom Auftraggeber dennoch die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen.

  12. Beschlagnahme von Plakaten:
    Bei Beschlagnahme von Plakaten, aus welchem Grunde auch immer, hat der Auftraggeber die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen. Allfällige Kosten für das Entfernen oder Überkleben der beschlagnahmten Plakate hat der Auftraggeber zu tragen.

  13. Ablehnung durch Behörden:
    Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zuständige Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, aus welchem Grunde immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht von Gutenberg-Werbering über das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche
    Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzansprüche, doch wird ihm in einem solchen Fall – außer bei Beschlagnahme von Plakaten – der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.

  14. Konkurrenzausschluss:
    Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

  15. Plakatlieferung:
    Die Lieferung der vereinbarten Zahl von Plakaten und Ersatzplakaten (15 % des Auftragsvolumens) hat entsprechend den Terminen des Plakatkalenders frei Haus, verzollt und bei größeren Mengen auf Paletten an das Expedit von GutenbergWerbering zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit berechnet. In diesem Falle kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge. Werden
    überhaupt keine oder zuwenig Plakate angeliefert oder tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, behält sich GutenbergWerbering vor, Verdienstentgang bis zur vollen Höhe des vereinbarten Auftragsvolumens zu begehren. Ansprüche des Auftraggebers, den Anschlag zu einem späteren Zeitpunkt zu begehren, ergeben sich daraus nicht.

  16. Wahlen und Volksbefragungen:
    Gutenberg-Werbering behält sich das Recht vor, bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw. bei Volksbefragungen oder ähnlichem, erteilte Aufträge, soweit es unbedingt erforderlich ist, zu reduzieren bzw. zu stornieren, ohne dass hieraus der Auftraggeber Schadenersatzansprüche ableiten könnte.

  17. Außerordentliche Kosten:
    Kosten für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierungen außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Rücksendungen nicht verbrauchter Plakate etc., hat der Auftraggeber zu tragen.

  18. Weitergabe von Werbeflächen:
    Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.

  19. Kollektivplakate:
    Für Kollektivplakate (Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen werben) kann ein Aufschlag bis zu 200 % verrechnet werden.

  20. Plakatformate:
    Für Plakate ab dem 16/1 Bg.-Format wird zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze erbeten. Bei Plakatformaten, die nicht den Abmessungen oder Ö-Normen bzw. der Bestellung entsprechen, ist mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebe- und Papierkosten zu rechnen. Als Plakatformate gemäß Ö-Norm A 1001 gelten: 1/1 Bg.84 x 59,5 cm, 2/1 Bg. 119 x 84 cm, 4/1 Bg. 168 x 119 cm, 8/1 Bg. 238 x 168 cm, 16/1 Bg. 238 x 336 cm, 24/1 Bg. 238 x 504 cm, 32/1 Bg. 238 x 672 cm, 48/1 Bg. 238 x 1008 cm, 72/1 Bg. 238 x 1512 cm. Sonderformate nach Vereinbarung

  21. Zuschläge für Großplakate:
    Für Plakate ab 8/1-Bogen, deren Teile kleiner als 2/1-Bogen sind oder welche Sonderklebungen bedingen, wird ein Zuschlag von 20 % berechnet. Plakate, die im Hochformat bestellt, jedoch im Querformat geliefert werden oder umgekehrt, können in der Regel aus Gründen der Einteilung nicht affichiert werden. Die Verrechnung der bestellten Plakate wird jedoch nach Auftrag vorgenommen.

  22. Papierqualität:
    Allen Plakataufträgen liegt die Standardpapierqualität eines holzfreien, einseitig glatten Plakatpapiers mit einem Gewicht von mindestens 100 und höchstens 115g/m² zugrunde. Bei durchscheinendem Plakatpapier werden Kosten für Unterlagspapier und zusätzliche Klebekosten verrechnet.

  23. Nicht verwendete Plakate:
    Die nicht verwendeten Plakate gehen, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum von Gutenberg-Werbering über.

  24. Erhebung des Werbeaufwandes:
    Gutenberg-Werbering ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Kontakte laut OSA zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen
    Medien befassen, mitzuteilen.

  25. Datenschutz:
    Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Gutenberg-Werbering werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift, zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.

  26. Tarife:
    Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an Gutenberg-Werbering direkt geleistete Zahlungen anerkannt. Für Gutenberg-Werbering tätige Vertreter sind zur Entgegennahme des Entgelts oder von Anzahlungen nicht berechtigt. Sämtliche Abgaben und Steuern, die aus der Durchführung des vorliegenden Auftrages resultieren, werden an den Auftraggeber
    weiterverrechnet. Von der Behörde zu einem späteren Zeitpunkt begehrte Nachverrechnungen an Steuern und Gebühren etc. können an den Auftraggeber zu jeder Zeit nachverrechnet werden.

  27. Zahlungsbedingungen:
    Gutenberg-Werbering behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht GutenbergWerbering das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, Gutenberg-Werbering den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen. Gutenberg-Werbering steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursoder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.

  28. Stornobedingungen:
    Aufträge für Plakate können nur bis spätestens 10 Wochen vor Klebebeginn, der durch den Österreichischen Plakatkalender definiert ist, gebührenfrei storniert werden. Die Berechnung der Wochenfrist erfolgt tageweise, d.h. fällt der Klebebeginn an einen Freitag, so endet die gebührenfreie Stornomöglichkeit am Donnerstag um 24.00 Uhr. Bei Auftragsrücktritten zwischen der 10. und der 8. Woche vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 10 %, zwischen der 7. und der 5. Woche vor Klebebeginn eine Stornogebühr von 20. %, zwischen der 4. und der 3. Woche vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 40 %, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Woche vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 100 %, jeweils der Brutto-Auftragssumme ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Teilstorni für den stornierten Auftragsteil. Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag nach Verfügbarkeit im gleichen Umfang und zu den gleichen Konditionen innerhalb von 4 Monaten (jedoch im Kalenderjahr der diesbezüglichen erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des Schreibens bei Gutenberg-Werbering. Die Stornierung kann per Post, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. Falls der Auftrag erst innerhalb von 4 Wochen vor Klebebeginn gebucht wird, so kann eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 Stunden ab Buchung erfolgen. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 40 % nach sich, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Woche vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 100 % in Rechnung gestellt. Bereits entstandene Produktionskosten sind in allen Fällen vollständig zu bezahlen. Für Aufträge für City Lights und Rolling Boards gelten diese Stornobedingungen ebenso, mit dem Unterschied, dass der Klebebeginn nicht gemäß Plakatkalender definiert wird, sondern mit dem Starttag gemäß Auftragsbestätigung.

  29. Vergebührung des Vertrages:
    Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.

  30. Erfüllungsort:
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz von Gutenberg-Werbering.

  31. City Light:
    Die Plakate haben das Format 4/1-Bogen hoch, einteilig, 118,5×175 cm. Das Druckformat beträgt 117×172 cm, die sichtbare Fläche 115×171 cm (Hochformat). Die Plakate müssen in einem Stück geliefert werden. Die Standardpapierqualität für ein City LightPlakat ist ein gestrichenes Offsetpapier, weiß, matt, holzfrei, mit einem Gewicht von mindestens 120 und höchstens 140 g/m². Es können auch Filmfolien (Großdias), wenn sie der angegebenen Größe entsprechen, verwendet werden. Die Verwendung von Tagesleuchtfarben und reflektierenden Farben bei der Beschriftung ist nicht gestattet. Die Anlieferung der Plakate hat flach bzw. gerollt – keinesfalls gefaltet – zu erfolgen, und zwar 13 Tage vor Aushangbeginn. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, 14 Tage vor Aushangbeginn. Die Aushangdauer beträgt eine Woche. Die Laufzeit beginnt jeweils am Donnerstag.

  32. Dauer-und Verkehrsmittelwerbung:
    Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung nötigen Unterlagen, wie Klischees, Filme, Texte, Plakate, Folien, bemalte Platten usw., zeitgerecht und kostenfrei für Gutenberg-Werbering zu besorgen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Ausführung des Auftrages gewährleistet ist. Erfüllt der Auftraggeber diesen Punkt ganz oder teilweise nicht, werden die in Aussicht genommenen bloßen Werbemedien voll kostenpflichtig bereitgestellt. Unschön gewordene Werbung (z. B. Verwitterung, Beschädigung usw.) lässt Gutenberg-Werbering nach Benachrichtigung des Auftraggebers auf dessen Kosten umgehend in Ordnung bringen. Das Risiko bei Abhandenkommen der Werbung sowie bei Beschädigung durch höhere Gewalt und unbekannte Dritte trägt der Auftraggeber. Bei Beendigung des Auftrages, unabhängig davon wie es dazu kam, hat GutenbergWerbering das Recht, den ursprünglichen Zustand bei den gemieteten und beanspruchten, weil zur Durchführung der Werbung notwendigen Objekten, auf Kosten des Auftraggebers entweder selbst herzustellen oder herstellen zu lassen. Die Werbung muss den Gesetzen gerecht werden. Gutenberg-Werbering hat das Recht, bestimmte Vorschläge hinsichtlich der Gestaltung abzulehnen. Aufträge werden grundsätzlich nur auf mindestens ein Jahr oder länger angenommen und verlängern sich auch bei einer ersten Periode, die unter einem Jahr liegt, jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf eingeschrieben gekündigt werden. Sie beginnen zum vereinbarten Zeitpunkt oder – falls ein solcher nicht vereinbart ist – mit dem Tag der Anbringung der Werbung, jedoch längstens einen Monat nach Abschluss des Auftrages. Gutenberg-Werbering wird sich bemühen, die Verkehrsmittelwerbung wunschgemäß zu platzieren. Gutenberg-Werbering übernimmt jedoch keine Gewährleistung, wenn Fahrzeuge kurzfristig oder dauernd auf anderen Linien eingesetzt werden als nach Betriebsplan vorgesehen war, wenn Fahrzeuge zur Wartung, Revision, Reparatur oder aus sonstigen Gründen kurzfristig aus dem Verkehr gezogen werden. Bei länger dauernden Unterbrechungen verlängert sich die Laufzeit des Auftrages um den Zeitraum der Unterbrechungen. Wird Gutenberg-Werbering das Verfügungsrecht über den Werbeträger aus welchen Gründen und von wem immer entzogen, so ist Gutenberg-Werbering nach seiner Wahl berechtigt, seine vertraglichen Verpflichtungen vollinhaltlich auf einen Dritten, insbesondere den nunmehrigen Verfügungsberechtigten zu überbinden. Macht Gutenberg-Werbering von diesem Recht nicht Gebrauch, so endet der Auftrag ohne Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz. Vorausbezahltes Entgelt wird zurückerstattet. Das Entgelt ergibt sich aus den Tarifen. Es ist bei der längerfristigen Werbung grundsätzlich in zwei Hälften zur Zahlung fällig, und zwar die erste drei Monate, die zweite neun Monate nach Jahresbeginn. Beim Erstauftrag wird vom Beginn bis zum 30 Juni und 31. Dezember fakturiert. Diese und alle anderen Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt netto Kasse ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Bei Zahlungsverzug, Ausgleich und Konkurs ist Gutenberg-Werbering berechtigt, die Werbung auf Kosten des Auftraggebers zu entfernen und über diese Werbeobjekte frei zu verfügen. Bei Tarifänderungen treten die neuen Bedingungen auch bei bestehenden oder erst später beginnenden Aufträgen sofort in Kraft. Bei Mittlungsaufträgen gelten für unseren Auftraggeber jeweils zusätzlich noch die Geschäftsbedingungen jener Institutionen, die diese über uns entgegennehmen. Sämtliche Steuern und Abgaben, die aus der Durchführung des vorliegenden Auftrages resultieren, werden an den Besteller weiterverrechnet. Entsprechende Nachverrechnungen durch GutenbergWerbering sind jederzeit möglich, wenn die Steuern und Abgaben erhöht werden oder sich bei der Überprüfung durch die zuständigen Behörden später herausstellen sollte, dass Gutenberg-Werbering zu niedrige Steuern und Abgaben etc. in Rechnung gestellt hat. Die Nachverrechnung ist auch dann möglich, wenn dies in Offerten und anderen Schriftstücken anders vereinbart worden ist. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Außenwerbung sinngemäß.

  33. Rolling Board:
    Das Rolling Board (kurz RLB genannt) ist ein verglaster und hinterleuchteter Werbeträger, der mit einer Wechseltechnik ausgestattet ist, die eine Mehrfachbelegung ermöglicht. Für RLB gelten die Geschäftsbedingungen von GutenbergWerbering mit den nachstehenden Besonderheiten: Die Plakatgestaltung und Plakatproduktion: Das Sujet ist im Format 3.140 x 2.310 mm anzulegen. Die Schriften und die wichtigsten Elemente des Sujets sind in der uneingeschränkten Sichtfläche von 3.000 x 2.160 mm zu platzieren, da in einem Rahmen von 70 mm das Sujet teilweise durch ein verlaufendes Passepartout abgedeckt ist. Die Standardpapierqualität für ein RLBPlakat wird durch Gutenberg-Werbering mit 170 – 200 g/m² vorgegeben. Die für den Druck verwendeten Materialien (Papier, Farbe) müssen den gesetzlichen österreichischen Bestimmungen entsprechen. 1-teilig gedruckte Plakate sind im Maß von 3.170 x 2.340 mm geschnitten anzuliefern. 2-teilig gedruckte Plakate sind im Maß von 2.340 x 1.605 mm geschnitten anzuliefern. Bei der Anlieferung der Plakate ist darauf zu achten, dass diese auf den Paletten flach liegen und die Vorderseiten der Plakate nach unten schauen, dass die Plakate je Hälfte geordnet und gleich ausgerichtet sind, und dass die linken Hälften der Plakate auf den rechten liegen. Als Einlage zwischen den rechten und linken Teilen der Plakate ist Karton, zwischen den Paletten sind Holzplatten zu verwenden. Anlieferungstermin: 13 Tage vor Aushangbeginn. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, 14 Tage vor Aushangbeginn. Die Aushangdauer beträgt eine Woche. Die Laufzeit beginnt je nach Netz Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag.

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